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Zusammenarbeit mit der Polizei


Aktuelle polizeiliche Erkenntnisse und Unternehmensbefragungen zeigen deutlich, dass die deutsche Wirtschaft in einem hohen Maße von Cybercrime betroffen ist. Cybercrime verursacht bei Wirtschaftsunternehmen und Behörden einen hohen materiellen und immateriellen Schaden.

Die Polizei als wichtiger Partner

Erstatten Sie bei einem ungewöhnlichen IT-Sicherheitsvorfall Strafanzeige bei der Polizei oder wenden Sie sich direkt an die inzwischen bundesweit eingerichteten Zentralen Ansprechstellen Cybercrime für die Wirtschaft (ZAC). Dafür gibt es gute Gründe:

  • Die Ermittlung, Festnahme und Anklage von Straftätern bzw. -täterinnen dient der Erfüllung des Strafanspruches und hat auch eine abschreckende Wirkung auf potenzielle „Nachahmer“
  • Durch die anonymisierten Erkenntnisse aus Strafverfahren können die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden Präventions- und Bekämpfungsstrategien optimieren bzw. neue entwickeln.
  • Gesicherte Fallzahlen und die fachliche Beratung durch die Strafverfolgungsorgane führen dazu, dass der Gesetzgeber den Rechtsrahmen und die Schaffung der Rahmenbedingungen zur Eindämmung und Bekämpfung von Cyberkriminalität anpassen kann.

Mit jeder Vorfallsmeldung und Strafanzeige leisten Wirtschaftsunternehmen einen wertvollen Beitrag zur Bekämpfung Mit der Cyberkriminalität in Deutschland

Weitere Informationen und Hilfestellung bietet die Broschüre Handlungsempfehlungen für die Wirtschaft in Fällen von Cybercrime des Bundeskriminalamts. Mit der Broschüre möchten die Polizeien dazu ermutigen, strafrechtlich relevante Vorfälle anzuzeigen und Sie gleichzeitig auch darüber informieren, was Sie in solchen Fällen von Ihrer Polizei erwarten können. Der vertrauensvolle und sensible Umgang mit den von Ihnen mitgeteilten Informationen nimmt dabei eine besondere Rolle ein.

Polizeiliche Zuständigkeiten

Die deutschen Polizeibehörden bieten Single Points of Contact an um auf Cyberattacken und veränderte Vorgehensweisen seitens der Täter sowie Tendenzen zu reagieren und so geschädigten Wirtschaftsunternehmen jederzeit einen kompetenten Ansprechpartner zu bieten.

Die so genannten Zentralen Ansprechstellen Cybercrime (ZAC) des Bundeskriminalamtes und der Landeskriminalämter nehmen eine Vermittler- und Beraterrolle wahr und sind Ansprechpartner für die Wirtschaft sowie andere öffentliche und nicht-öffentliche Stellen. Der vertrauensvolle und sensible Umgang mit den dabei mitgeteilten Informationen nimmt hierbei eine besondere Rolle ein. Außerdem koordinieren und betreuen sie die vielfältigen Kooperationen mit anderen Sicherheitsbehörden, Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung auf Bund-, Länder- sowie internationaler Ebene in diesem Themenfeld.

Zentrale Ansprechstellen Cybercrime der Polizeien der Länder und des Bundes für die Wirtschaft

Weiterführende Informationen

Handlungsempfehlungen für die Wirtschaft in Fällen von Cybercrime

Mit der Broschüre Handlungsempfehlungen für die Wirtschaft in Fällen von Cybercrime veröffentlicht das Bundeskriminalamt Empfehlungen zum Umgang mit Cyberangriffen.

Ratgeber Internetkriminalität

Das Online-Angebot www.polizei-praevention.de der Polizei Niedersachsen bietet aktuelle Informationen zum Thema und Tipps zum Schutz gegen Internetkriminalität.