Unternehmen: Einen Vorfall bewältigen, melden, sich informieren, vorbeugen
Ich habe einen Vorfall – Checkliste Organisatorisches
Die Checkliste gliedert sich in organisatorische und technische Aspekte, die teilweise parallel abgearbeitet werden können. Sie ist in Form von Leitlinien und Leitfragen aufgebaut. Einzelne Schritte sind ggf. zyklisch zu wiederholen.
Rahmenbedingungen
- Die vorliegende Checkliste "Organisatorisches" zur Bewältigung von IT-Notfällen kann keine präventiven Maßnahmen oder ein fehlendes Notfall-Management ersetzen.
- Aufgrund der Allgemeingültigkeit, die einen weitverbreiteten Einsatz der Checkliste bei unterschiedlichen IT-Notfällen und in einem sehr heterogenen Umfeld der Betroffenen ermöglichen soll, kann eine Vielzahl der Punkte nur generischer Natur sein.
- Die Checkliste zielt vor allem auf klein- und mittelständische Unternehmen, die noch keine Gelegenheit hatten, sich umfassend auf einen IT-Notfall vorzubereiten und damit eine Arbeitshilfe erhalten, um einen solchen strukturiert zu bewältigen. Einzelaspekte sind aber für Jedermann nutzbar.
In dem Dokument " Ransomware: Erste Hilfe bei einem schweren IT-Sicherheitsvorfall Version 1.2" finden Sie diese Aspekte ausführlicher beschrieben und mit zusätzlichen Hintergrundinformationen.
Checkliste Organisatorisches
Bewahren Sie Ruhe und handeln Sie nicht übereilt.
Wissen alle, die intern davon wissen müssen vom mutmaßlichen IT-Notfall?
- Ist der IT-Sicherheitsverantwortliche, der Datenschutzbeauftragte, der IT-Betrieb informiert? Ein Beispiel dafür, was hier gemeldet werden sollte ist in der IT-Notfallkarte des BSI dargestellt.
- Ist die Geschäftsleitung informiert?
- Müssen weitere interne Stellen informiert werden?
Organisieren Sie sich. Richten Sie einen Krisenstab (oder eine Projektgruppe) ein. Verteilen Sie Rollen und Zuständigkeiten.
- Wer trifft die relevanten Entscheidungen?
- Wer macht was bis wann?
Sammeln Sie möglichst schnell und möglichst viele Informationen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.
- Was ist eigentlich passiert?
- Wie ist es aufgefallen?
Wurde es durch Externe gemeldet? Dann halten Sie den Kontakt zu diesen aufrecht, sofern dort gewünscht, um zu verhindern, dass der Vorfall aus einem Gefühl der Vernachlässigung vorzeitig publik gemacht wird. Welche Auswirkungen kann es direkt auf das Unternehmen, seine Kerndienstleistungen oder auf wesentliche Produktionsprozesse haben?
- Muss der Weiterbetrieb um jeden Preis gewährleistet werden? Wirkt sich möglicherweise negativ auf forensische Beweissicherung und Analyseergebnisse aus.
- Besteht ausreichend zeitlicher Spielraum, um das Problem umfassender zu analysieren und zu bewältigen?
- Ist eine Strafverfolgung vorgesehen? Muss deshalb beweissicher gehandelt werden? Erfordert i.d.R. umsichtigeres und aufwändigeres Vorgehen.
Welche Auswirkungen kann es auf Kunden, Partner oder die Öffentlichkeit haben?
- Ergibt sich daraus zusätzlicher Handlungsbedarf?
- Warum ist es uns passiert? Gibt es Hinweise auf ein gezieltes Vorgehen? Sind wir nur eines von vielen potentiellen Opfer?
Welche Kommunikationsaspekte müssen berücksichtigt werden?
- Falls noch nicht vorhanden, schaffen Sie die Rolle eines zuständigen Kommunikationsexperten, Pressesprechers oder ähnliches, um Informationen abgestimmt, gezielt und gebündelt zu verteilen, aber auch entgegen zu nehmen.
- Umfassende Erläuterungen finden Sie im "Leitfaden Krisenkommunikation" des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Dieser wurde primär für die Bundesverwaltung und öffentliche Verwaltung entwickelt, enthält aber vor allem in den Kapiteln 5 und 6 sowie in Anlage 3 hilfreiche Grundsätze.
- Vernachlässigen Sie nicht die betriebs-/ unternehmensinternen Benachrichtigungen Ihrer Mitarbeiter, ggf. bereits mit entsprechenden Sprachregelungen.
- Prüfen Sie, wer informiert werden sollte oder muss.
Bestehen Meldepflichten?
- Im Falle einer damit verbundenen relevanten Datenschutzverletzung, ist der IT-Vorfall an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde zu melden. Zusätzliche Informationen finden Sie im Infoblatt "Meldung von Datenschutzverstößen" und im Kontext des Telekommunikationsdienstegesetzes (TKG) in den "Leitlinien zur Melde- bzw. Benachrichtigungspflicht".
- Falls Sie als Betreiber einer Kritischen Infrastruktur unsicher sind, informieren Sie sich hier.
- Gelten für Sie im Falle von IT-Vorfällen vertragliche Informationspflichten, beispielsweise gegenüber Auftraggebern, Geschäftspartnern, Auftragnehmern oder Versicherungen, oder vergleichbare Compliance-Regeln?
- Beziehen Sie auch Ihre Kunden und die Öffentlichkeit in Ihre Überlegungen mit ein.
- Wollen Sie den IT-Vorfall freiwillig melden (ggf. anonymisiert / pseudonymisiert), um die Warnung potentiell weiterer Betroffener zu ermöglichen? Dazu steht Ihnen das Meldeformular auf der Webseite des Melde- und Informationsportals des BSI zur Verfügung.
Wollen Sie Strafanzeige stellen?
- Die zuständigen, zentrale Ansprechstellen Cybercrime der Polizeien für Wirtschaftsunternehmen finden Sie hier.
- Zusätzliche Hinweise finden Sie in der BKA-Broschüre "Cybercrime – Handlungsempfehlungen für die Wirtschaft".
Wird eine externe Unterstützung benötigt? Wenn ja, wo finde ich sie?
- Ihre Industrie- und Handelskammer bietet Ihnen Ansprechpartner vor Ort an.
- Ihre Handwerkskammer stellt eine Übersicht der "IT-Sicherheitsbotschafter" bereit.
Das BSI stellt verschiedene Übersichten geeigneter Dienstleister zur Verfügung.
- Liste zertifizierter IT-Sicherheitsdienstleister in den Geltungsbereichen IS-Revision und IS-Penetrationstests
- Liste der qualifizierten APT-Response-Dienstleister; Stand: 07.11.2024
- Liste qualifizierter DDoS-Mitigation-Dienstleister; Stand: 14.11.2024
- Liste IT-Sicherheitsdienstleister im Bereich Lauschabwehr
- In Einzelfällen unterstützt Sie das BSI beratend oder unterstützend im Rahmen freier Ressourcen.
Nachbereitung
- Lernen Sie aus dem IT-Vorfall
- Bereiten Sie sich auf den nächsten IT-Vorfall vor
Zu den technische Aspekten