Cyber-Sicherheits-Web-Talk „Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse (UBI) der Kategorie 1 (AWV-UBI)“
Über das Online-Seminar:
12. April 2022, 10:00 – 11:00 Uhr
Mit dem Zweiten Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz 2.0) ergeben sich neue Regelungen für Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse (UBI). Unter die neuen Regelungen fallen u.a Unternehmen, die Güter nach § 60 Absatz 1 Nummer 1 und 3 der Außenwirtschaftsverordnung in der jeweils geltenden Fassung herstellen oder entwickeln (UBI 1 (AWV-UBI)). Dies sind Unternehmen, die im Bereich Waffen, Munition und Rüstungsmaterial oder im Bereich von Produkten mit IT-Sicherheitsfunktionen zur Verarbeitung staatlicher Verschlusssachen oder für die IT-Sicherheitsfunktion wesentliche Komponenten solcher Produkte tätig sind.
Regelungen für diese Kategorie von Unternehmen werden ab 1. Mai 2023 verpflichtend. Aufgrund der derzeit erhöhten Bedrohungslage durch den russischen Angriff auf die Ukraine, lädt das BSI Unternehmen dazu ein, einige oder alle Neuregelungen bereits vorab freiwillig umzusetzen. Unternehmen haben bereits jetzt die Möglichkeit, sich als UBI beim BSI zu registrieren und damit auch von besonderen Vorteilen zu profitieren. In einer Informationsveranstaltung wollen wir über die Regelungen informieren sowie für Fragen und Antworten zur Verfügung stehen.
Lassen Sie uns darüber reden:
Benjamin Lambrecht, Referent im Fachbereich „Cyber-Sicherheit für Kritische Infrastrukturen“ und AG-Leiter UBI im BSI, wird zunächst einen Überblick über den Themenbereich geben. Im Anschluss gibt es umfassende Gelegenheit für Fragen und Diskussion mit Experten aus unseren Fachreferaten sowie dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Durch die Veranstaltung führt Sandra Karger, Referatsleiterin "Kooperation mit Herstellern und Dienstleistern“ im BSI.
In unserem Web-Talk erfahren Sie:
- Welche gesetzlichen Pflichten kommen auf Unternehmen der UBI 1-Kategorie zu?
- Was müssen diese Unternehmen tun?
- Was können diese Unternehmen bereits jetzt tun?
Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse
Weitere Informationen zu Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse.